Mit vWORK öffentlichem WLAN ermöglichen Sie Ihren Kunden und Gästen den unkomplizierten Zugang zum Internet. Damit sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil. Doch vWORK öffentliches WLAN kann mehr als andere Gratis-Hotspots!

Ein Schritt voraus – so profitieren Sie mit vWORK WLAN

Haftung rechtlich geklärt

Wir stellen Sie von der Haftung frei – vertraglich festgeschrieben und in den Nutzungsbedingungen von den WLAN-Nutzern akzeptiert. Alles ist rechtlich geprüft!

Gesichert und geschützt

Unser vWORK Rechenzentrum sperrt den Zugriff auf illegale Webseiten, jugendgefährdende Inhalte und Tauschbörsen. Außerdem gewährleisten wir Datenschutz und schützen Ihre WLAN-Nutzer vor Viren & Co. WLAN-Nutzer können ihre Geräte untereinander nicht sehen und ein gegenseitiger Zugriff ist unterbunden.

Internet für alle

Nicht jeder, der ein Smartphone oder Tablet besitzt, hat eine Daten-Flatrate oder einen guten Mobilfunkempfang. Mit dem kostenlosen, öffentlichen WLAN ermöglichen Sie allen Besitzern entsprechender Geräte die Teilhabe am mobilen Internet.

Aktive Wirtschaftsförderung und Vernetzung

(Weitere) Betriebe können sich mit einbringen und finanziell beteiligen: durch ortsbezogene Werbung bzw. zusätzliche HotSpots in ihren Räumen.

Unkomplizierte Nutzung

Netzwerk auswählen, Nutzungsbedingungen akzeptieren, surfen! Es werden keinerlei persönliche Daten abgefragt. Die Nutzer müssen weder E-Mail-Adresse noch Mobilnummer angeben.

Surfdauer begrenzt

Die Bandbreite, das Volumen und die Surfdauer je Benutzer sind begrenzbar, damit der Traffic und damit die Kosten für Sie im Rahmen bleiben.

Individuelle Startseite in Ihrem Erscheinungsbild

Die Startseite für die Nutzer wird in Ihrem Erscheinungsbild gestaltet. Informationen zum Unternehmen oder zum Ort bzw. Werbung lassen sich einbinden.

 

Volle Kontrolle

Über ein Webportal erhalten Sie die Übersicht über die Anzahl der Nutzer und den Volumenverbrauch. Das Systemmonitoring überwacht und wertet die Verfügbarkeit, Bandbreite und Auslastung Ihres WLAN aus.

Einfaches und zentrales Management

Die WLAN-Router lassen sich zentral managen. Dadurch ist ein durchgehend zuverlässiger Betrieb gewährleistet. Denn die Konfiguration und die Firmware lassen sich so einfach und schnell aktualisieren – auch per Fernwartung.

Schneller Austausch von defekten Mietgeräten

Wir bzw. unser örtlicher Servicepartner übernimmt in der Vertragslaufzeit die Wartung und Störungsbeseitigung der WLAN-Router. Bei einem Hardwaredefekt tauschen wir die gemieteten Geräte kostenfrei aus. Alle Geräte sind vorkonfiguriert und müssen somit nur noch vor Ort angeschlossen werden.

Informationsmaterial zur Bewerbung des Angebots

Um Ihre Kunden und Gäste auf das WLAN-Angebot aufmerksam zu machen, erhalten Sie auf Wunsch Aufsteller und Aufkleber in Ihrem Erscheinungsbild und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Nutzer.

Das können nicht alle – Wir schon!
vWORK WLAN ist …

… zukunftssicher

Unser System lässt sich durch viele weitere Anwendungen und Dienste erweitern. Weitere Standorte lassen sich jederzeit zuschalten.

… vielseitig nutzbar

Die von uns eingesetzten Router sind für mehrere SSIDs und Netze konfigurierbar. Damit können unterschiedliche Einsatzszenarien mit nur einer Lösung und einem Gerät verwirklicht werden.

… flexibel

Sie definieren, wie lange die Nutzer surfen können, welches Volumen sie abrufen dürfen oder wie schnell sie surfen dürfen. Die Kombination aus gratis-Nutzung und kostenpflichtiger Nutzung ist möglich. Optional zum freien Zugang ist ein Vouchersystem mit Code und Benutzername / Passwort möglich.

… intern nutzbar

Neben dem öffentlichen Zugang können Sie das vWORK WLAN auch für sich und Ihre Mitarbeiter nutzen. Zusätzliche Services lassen sich für definierte Benutzer mit persönlichen Accounts zuschalten.

… Roaming-fähig

Einmal angemeldet kann der Nutzer reibungslos zwischen mehreren Access Points wechseln.

… mit eduroam kompatibel

An unseren Hotspots ist die Einwahl in das wissenschaftliche Netzwerk eduroam möglich – ein besonderer Vorteil für Studenten und Wissenschaftler.

… Kooperationspartner von @BayernWLAN

Die bayerische Staatsregierung will in den nächsten Jahren Tausende HotSpots für öffentliches WLAN einrichten. Die Anbindung von vWORK WLAN-Hotspots an das @BayernWLAN des Freistaats ist bereits heute unkompliziert möglich.

… erprobt und stabil

Unsere Lösung inklusive der eingesetzten Hardware hat sich in der Praxis bewährt.



Für ein individuelles Angebot nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Aktuelles

Reform der Störerhaftung: „Wir schließen die verbleibenden Lücken“ – Fabian Stahl zur neuen Gesetzeslage (01.08.2016)

„Störerhaftung abgeschafft“ – so wurde überall in der Presse verkündet. Und dennoch übernehmen wir als Provider bei vWORK WLAN weiterhin die Störerhaftung für unsere Kunden. Warum dies für ein sicheres und rechtskonformes WLAN für Gäste und Kunden nach wie vor nötig ist, erklärt Fabian Stahl, Inhaber von Stahl Computertechnik.

Ende Juli ist das geänderte Telemediengesetz in Kraft getreten. Demnach muss man als Anbieter eines öffentlichen WLAN-Zugangs nicht mehr strafrechtlich dafür haften, wenn Dritte einen Rechtsverstoß über diesen Anschluss begehen. Aus meiner Sicht ist dies ein guter Schritt für den weiteren Ausbau des öffentlichen WLAN in Deutschland.

Doch Zweifel bleiben: Denn das Risiko einer Abmahnung – z. B. für Urheberrechtsverletzungen – ist durch die Formulierungen im Gesetz nicht rechtssicher ausgeschlossen. Hier ist man nicht weit genug gegangen. Lediglich die Begründung zum Gesetz geht darauf ein.

So bleibt auch weiter unklar, ob der gewerbliche Betreiber, also z.B. der Gastronom oder Einzelhändler, die Daten seiner surfenden Gäste erfassen muss oder den Zugriff auf bestimmte Inhalte unterbinden muss. Hier könnte ein anstehendes Gerichtsurteil auf europäischer Ebene Klarheit schaffen.

Daher übernehmen wir bei unseren vWORK WLAN-Lösungen nach wie vor die Störerhaftung und stellen unsere Kunden vertraglich von der Haftung frei.

Fazit: Wer ein öffentliches Gäste- oder Kunden-WLAN wirklich rechtskonform und sicher betreiben will, sollte nicht einfach seinen Hotspot freigeben. Mit einer Lösung wie vWORK WLAN ist man auch nach der Reform der Störerhaftung auf der sicheren Seite. Denn wir schließen die verbleibenden Lücken.

Mehr Infos:
www.heise.de/newsticker/meldung/Stoererhaftung-fuer-WLAN-Betreiber-Gesetzesaenderung-tritt-in-Kraft-3278340.html

netzpolitik.org/2016/bundesrat-stimmt-reform-der-stoererhaftung-zu-rechtsluecke-bleibt

www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-Ende-der-Stoererhaftung-Von-wegen-Rechtssicherheit-3224060.html

lancom-systems.de/blog/digitalpolitik-fuers-volk-wlan-stoererhaftung-faellt

„Störfaktor Störerhaftung bei öffentlichem WLAN“ – Gastkommentar von Fabian Stahl in der Computer Reseller News erschienen (07.04.2016)

Bei der Errichtung von öffentlichen Hotspots in Gastronomie, Handel oder Innenstädten hinkt Deutschland hinterher. Als Grund gilt die Störerhaftung. Welche Auswege es für Gastronomen, Unternehmer und öffentliche Einrichtungen gibt, die Ihren Kunden dennoch einen WLAN-Zugang als Service anbieten möchten, erklärt Fabian Stahl in einem Gastkommentar in der Fachzeitschrift Computer Reseller News.

weiterlesen:

http://www.crn.de/netzwerke-storage/artikel-109883.html